Haftpflichtschaden

Haftpflichtschaden: Haftpflichtgutachten vom Experten

Du bist nicht schuld am Unfall, dann liegt ein Haftpflichtschaden vor!  Also die Unfallgegnerin oder der Unfallgegner ist Verursacher/in.

Wirst Du mit Deinem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist erst einmal Ruhe bewahren angesagt. Grundsätzlich gilt: Das Leben und die Gesundheit aller Beteiligten haben immer Vorrang. Wenn Zweifel an der Schuld des Anderen besteht oder Personen verletzt wurden sollte die Polizei hinzugezogen werden. Wenn möglich mach ein paar Fotos von der Unfallstelle ohne Dich selbst oder andere zu gefährden. Du hast sehr wahrscheinlich nicht das nötige Wissen und die nötige Ausstattung um der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Höhe und das Ausmaß der Beschädigung an Deinem Fahrzeug darzulegen. Jetzt brauchst Du einen Kfz-Sachverständigen bzw. einen Kfz-Gutachter.

Nun kommen wir ins Spiel.

Das Kfz-Sachverständigenbüro Dirk Müllers aus Kempen am Niederrhein erstellt für Dich ein                                      Kfz-Haftpflichtgutachten zur Beweissicherung nach aktuell gültigen Vorgaben. Ist bei einem unverschuldeten Unfall die Schuldfrage klar, muss die Haftpflichtversicherung der/des Unfallverursacherin/Unfallverursachers auch die Kosten für ein Kfz-Haftpflichtschadengutachten übernehmen. Denn nach §249 BGB hat derjenige, welcher zum Schadenersatz verpflichtet ist, den Zustand wieder herzustellen als wäre der Schaden nicht eingetreten.

Es wird nicht nur die Höhe des Schadens an Deinem Fahrzeug ermittelt, sondern noch einiges mehr festgelegt bzw. berechnet.

Wichtig für Dich sind neben der Schadenhöhe auch z.B. :

  • der Wert deines Fahrzeuges am Unfalltag

  • ggf. der Restwert deines beschädigten Fahrzeuges

  • die Höhe der Wertminderung/ der Wertverbesserung

  • der Fahrzeugzustand

  • die Dauer der Reparatur

  • die Mietwagengruppe falls du für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen in Anspruch nehmen möchtest

  • die Einstufung deines Fahrzeuges falls du während der Reparatur auf ein Mietfahrzeug verzichten möchtest und dich entschädigen lassen möchtest (Nutzungsentschädigung)

Dein Fahrzeug kann nicht mehr repariert werden? Dann benötigst du auch Angaben über:

  • die Dauer der Wiederbeschaffung (Zeit die du voraussichtlich benötigst um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen)

  • den Restwert deines beschädigten Fahrzeuges incl. einem konkreten Angebot

  • der Fahrzeugzustand

  • die Einstufung deines Fahrzeuges falls du während der Wiederbeschaffung auf ein Mietfahrzeug verzichten möchtest und Dich entschädigen lassen möchtest (Nutzungsentschädigung)

Zu jedem Kfz-Haftpflichtgutachten gehört neben den hier genannten Werten auch eine Bilddokumentation um das Ausmaß des Schadens zu dokumentieren.

Alle diese erforderlichen Angaben enthält ein durch uns erstelltes Kfz-Haftpflichtgutachten.

Haftpflichtschaden: Haftpflichtgutachten vom Experten

Grundsätzlich gilt hierbei, du entscheidest! Du lässt Dein Fahrzeug in einer Werkstatt Deiner Wahl (freie Werkstattwahl) reparieren? Oder Du lässt Dir den entstandenen Schaden ausbezahlen (fiktiv abrechnen)? Das ist Deine freie Entscheidung! Lass Dich nicht auf die Versicherung der Verursacherin bzw. des Verursachers ein. Diese wird versuchen Dir den Mietwagen vorzugeben, Dir eine ihrer Werkstätten vorzuschlagen oder Dir gar sagen, dass Du kein Gutachten brauchst und ein Kostenvoranschlag ausreicht. Evtl. wird die Versicherung auch versuchen Dir einen Ihrer Sachverständigen zu schicken. Hierauf brauchst Du in einem Haftpflichtschadenfall nicht einzugehen.

Am besten ist Du ziehst immer den Rechtsbeistand Deines Vertrauens zu Rate und beauftragst Ihn mit der Geltendmachung Deiner Ansprüche. Brauchst Du hierbei Hilfe? Gerne vermitteln wir Dir einen Kontakt zu einem unserer Rechtsbeistände.

Möchtest Du ein Haftpflichtgutachten bei uns in Auftrag geben oder hast Du vorab einfach nur ein paar Fragen?

Du erreichst du uns über diese Kommunikationswege!