Kaskoschaden

Kaskoschaden Kfz-Sachverständigenbüro Dirk Müllers Kempen

Ein Kaskoschaden liegt vor wenn Du Dein eigenes Fahrzeug beschädigt hast.

Am Unfallort

Wirst Du mit Deinem Fahrzeug selbstverschuldet in einen Unfall verwickelt ist erst einmal Ruhe bewahren angesagt. Genau wie beim Haftpflichtschaden auch. Grundsätzlich gilt hier: Das Leben und die Gesundheit aller Beteiligten haben immer Vorrang.

Rufe immer die Polizei wenn Zweifel an Deiner Schuld besteht oder Personen verletzt wurden. Wenn möglich mach ein paar Fotos von der Unfallstelle. Bringe Dich selbst und andere nicht unnötig in Gefahr!

Der Gutachter und der Kaskoschaden

Du musst die Höhe und das Ausmaß der Beschädigung an Deinem Fahrzeug belegen! Dazu brauchst Du i. d. R. einen Kfz-Sachverständigen bzw. einen Kfz-Gutachter. Du verfügst nicht über das nötige Fachwissen und die technischen Möglichkeiten? Völlig normal. Beim Kaskoschaden jedoch kannst Du nicht von vorne herein selbst einen Sachverständigen beauftragen. Grundsätzlich musst Du Deinen Unfall schnellstmöglich bei Deinem Versicherer aufnehmen lassen. Dieser gibt Dir Auskunft, ob Du selber einen Kfz-Sachverständigen beauftragen darfst oder nicht. Darfst Du den Kfz-Sachverständigen selbst wählen, so erreichst Du uns über diese Kommunikationswege!

Nun kommen wir beim Kaskoschaden ins Spiel.

Das Kfz-Sachverständigenbüro Dirk Müllers aus Kempen am Niederrhein erstellt dann für Dich ein Kaskogutachten und dokumentiert somit den ganzen Schaden. Wir erstellen das Gutachten nach aktuellem Standard und gültigen Vorgaben Deines Versicherungsvertrages. Du brauchst hierfür die Zusage Deiner Versicherung. Sonst musst Du ggf. selbst für die Gutachtenkosten aufkommen. Beim Kaskoschaden wird nicht nur die Höhe des Schadens an Deinem Fahrzeug ermittelt, sondern wir ermitteln bei Bedarf noch einiges mehr.

Beim Kaskoschaden sind diese Angaben für Dich und Deinen Versicherer wichtig:

  • der Wert deines Fahrzeuges am Unfalltag
  • ggf. der Restwert Deines beschädigten Fahrzeuges
  • der Fahrzeugzustand
  • die Dauer der Reparatur

Einen Mietwagen wirst Du vermutlich von Deiner Versicherung bei einem Kaskoschaden nicht erstattet bekommen wenn Du keinen separaten Schutzbrief abgeschlossen hast.

Ist Dein Fahrzeug jedoch nicht mehr reparabel sein, benötigst du z. B. auch Angaben über:

  • die Dauer der Wiederbeschaffung (Zeit die du voraussichtlich benötigst um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen)
  • den Restwert deines beschädigten Fahrzeuges incl. Angebot
  • den Fahrzeugzustand

Zu jedem Kaskogutachten gehört auch eine Bilddokumentation, somit ist das Ausmaß des Schadens optimal dokumentiert.

Kaskoschaden:

Alle diese erforderlichen Angaben enthält ein durch uns erstelltes Kaskogutachten.

Grundsätzlich gilt hierbei: Beachte Deinen Vertrag den Du mit Deinem Versicherer geschlossen hast! Darfst Du Dein Fahrzeug in einer Werkstatt Deiner Wahl (freie Werkstattwahl) reparieren lassen oder bist Du an die Vertragswerkstatt (Werkstattbindung) Deines Versicherers gebunden? Das alles hängt von Deinem Versicherungsvertag ab. Kläre diese Dinge vorher ab, damit Du nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibst.

Möchtest Du ein Gutachten bei uns in Auftrag geben oder hast Du ein paar Fragen? Dann erreichst Du uns so!

Zögere nicht. Stell uns einfach Deine Fragen! Wir haben immer ein offenes Ohr! Wir helfen wo wir können. Niemand soll im Regen stehen bleiben!